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Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr
#983
Laura (Gast)
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Geburtstag:
Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr 2009/12/18 13:12  
Hallo,

ich betreibe eine Website, bei der Kinder und Jugendliche ihre Probleme ausschütten und professionell beraten werden.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber, wenn dort Terroranschläge oder Amokläufe exakt detailliert angekündigt werden?
Die Nutzer haben alle einen Benutzernamen und eventuell geben sie bei der Registrierung ihren richtige Namen an. Ansonsten ist die Plattform so anonym wie möglich.
Ruf ich bei einem solchen fall die 110 an? oder gibt es dafür eine spezielle Stelle?
Welche Daten muss ich dabei übergeben? Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?

Vielen Dank für die Antworten
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Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr
Laura 2009/12/18 13:12
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