Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (
http://www.datenschutzbeauftragter-
online.de/datenschutz-google-analytics-
erfuellt-zentrale-forderung-der-
datenschutz-aufsichtsbehoerden/)
inklusiver folgender Empfehlung:
Was ist konkret zu tun? „3-Punkte-Katalog“
Wollen Sie Google-Analytics einsetzen müssen Sie folgendes tun:
1. Erweitern Sie den Tracking-Code von Google-Analytics in Ihrer Webseite um den Zusatz „_anonymizeIp()“ (siehe Beschreibung von Google).
2. Passen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite an (siehe unser Beispiel oben im Text).
3. Verfolgen Sie die Diskussion der Aufsichtsbehörden um die Umsetzung der Widerspruchsmöglichkeit.