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Google Analytics (1 Leser) (1) Gäste
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THEMA: Google Analytics
#1010
Easyfunk (Gast)
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Geburtstag:
Google Analytics 2010/05/27 15:47  
Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (http://www.datenschutzbeauftragter- online.de/datenschutz-google-analytics- erfuellt-zentrale-forderung-der- datenschutz-aufsichtsbehoerden/)

inklusiver folgender Empfehlung:

Was ist konkret zu tun? „3-Punkte-Katalog“

Wollen Sie Google-Analytics einsetzen müssen Sie folgendes tun:

1. Erweitern Sie den Tracking-Code von Google-Analytics in Ihrer Webseite um den Zusatz „_anonymizeIp()“ (siehe Beschreibung von Google).
2. Passen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite an (siehe unser Beispiel oben im Text).
3. Verfolgen Sie die Diskussion der Aufsichtsbehörden um die Umsetzung der Widerspruchsmöglichkeit.
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#1042
Lothar (Gast)
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Geburtstag:
Re:Google Analytics 2011/04/02 09:38  
Mir der anonymizeIP-Erweiterung bin ich (derzeit) also rechtlich auf der Sicheren Seite, also auch was Abmahnungen von Datenschutzvereinen angeht?
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#1046
Update 2011 (Gast)
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Geburtstag:
Re:Google Analytics 2011/05/27 23:34  
Update am 16. Januar 2011

Nachdem der Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Professor Dr. Johannes Caspar, die Diskussion um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Google Analytics wieder aufgegriffen hatte und zu lesen war, dass er die Verhandlungen mit Google abgebrochen habe und Webseitenbetreiber mit Bußgeldern zu rechnen hätten, kann nun vorerst Entwarnung gegeben werden: Webseitenbetreibern, die Google Analytics (mit weiteren Anpassungen) einsetzen, drohen momentan keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen (z. B. Bußgelder) durch die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Anm.: diese Entscheidung ist für Datenschutz-Aufsichtsbehörden in anderen Bundesländern nicht bindend). Weiterlesen

snippet:
Code: :

   var _gaq _gaq || [];   _gaq.push(['_setAccount''youraccountname']);   _gaq.push(['_gat._anonymizeIp']); // Required by German Law                                                                  _gaq.push(['_trackPageview']);   (function() {     var ga document.createElement('script'); ga.type 'text/_javascript_'ga.async true;     ga.src = ('https:' == document.location.protocol 'https://ssl' 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';     var document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(gas);   })();

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#1053
kA (Gast)
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Geburtstag:
Re:Google Analytics 2011/07/03 19:15  
Hallo,

der Einsatz von Google Analytics ist auch mit anonymizeIP unzulässig, denn die angebliche Anonymisierung soll erst in den USA erfolgen. Schon die Datenübertragung in die USA ist aber unzulässig. Außerdem ist die Löschung nur des letzten Oktetts keine Anonymisierung.
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