Oder er ist ehrlich, verhält sich korrekt im Sinne der Aufklärungspflichten und schreibt das in seine Datenschutzerklärung hinein, daß er die IPs mitloggt (hey, wenn ich die Datenschutzerklärung weglasse, werd ich abgemahnt wegen Fehlen derselben. Wenn ich sie komplett und ehrlich reinsetze, zeigt mich Herr Breyer an. Kanns das sein?)
Nach bisher und IMHO weitgehend immer noch üblicher Rechtsauffassung ist die
IP alleine noch nicht personenbezogen, da sie ohne Zusammenführung mit den Verkehrsdaten nicht zur Person führt. An die
Verkehrsdaten komme ich als Betreiber des Webservers sowieso nicht ran!
(Daß der Staatsanwalt die Herausgabe meiner Server-Logs erzwingen kann und sie dann mit den von z.B. der Telekom abgeforderten oder im Rahmen der evtl. kommenden VDS regulär gespeicherten Verkehrsdfaten abgleichen kann ist klar)
So haben aufgeschreckt vom neuen TMG, gerade um Abmahnereien zu vermeiden, viele Webmaster ausführliche Datenschutzerklärungen verfaßt, in denen die Surfer vollständig über alles, was geloggt wird, aufgeklärt werden.
mfG Matthias Mansfeld
seines Zeichens bekennender loggender Betreiber von
http://www.mansfeld-elektronik.dePS.:Alle Argumente, warum das Urteil kontraproduktiv ist, siehe auch hier!
http://blog.xwolf.de/2007/10/01/erstes-
gerichtsurteil-webserver-logfiles-ohne-
ip-adressePPS.: Das Urteil ist KEIN Grundsatzurteil!