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Nebenbemerkung - Wenn ein Bundestrojaner für Webserver möglich ist, wird der auch das IP-Logging wieder einschalten können. DEN Aspekt kann man in der Diskussion insofern mal fallenlassen...
Und allzuviel Verknüpfung von "Ersatzdaten" statt der IP könnte IMHO zu viel mehr personalisierten Daten führen als die IP. De facto bekomme ich als Webserverbetreiber, egal ob als Hostingkunde oder mit eigenem Server, die Zuordnung IP zu Person nie oder nur über den Staatsanwalt mit Hilfe des Zugangsproviders.
Wenn ich diverse andere Daten (meinetwegen noch Cookies usw.) schlau verwurstle, weiß ich ohne IP mehr über den Surfer, da würde selbst Patrick Breyer die nackerte IP aus dem Apache-Log mit Kußhand akzeptieren.
Aus Sicht des Websurfers versteh ich die Intention der Aktion absolut: Mit dem Standard.Apache-Log incl. IP alleine kann mich der normale Serverbetreiber de facto kaum identifizieren, und wenn ich weiß, daß die Webseite meine IP mitschreibt (spätestens wenn ich die Datenschutzerklärung nach TMG gelesen habe), hätte ich gegenüber dem Serverbetreiber kein Problem damit, ich kann ihm vertrauen oder es lassen (soviel Vertrauen muß sein). Aber eine (momentan nur dem Staat mögliche) Verknüpfung von Verkehrsdaten (VDS!! - beim Zugangsprovider) und Serverlogs (Staatsanwalt fragt artig beim Webseitenbetreiber) bringt die Verknüpfung, welche Person wann welche Dateien abgerufen hat, und das will ich als Surfer eigentlich auch nicht.
Insofern wäre ein sauberes Verbot des IP-Loggings ganz ohne Ausnahme sogar ein Schutz für den Seitenbetreiber, weil er achselzuckend und wahrheitsgemäß sagen kann, sorry, ich kann keine Logs haben.
Der konkrete Anlaßfall mit der Justizministeriumswebseite zu den mg ist für mich erst mal ein spektakulärer Einzelfall/Vertrauensbruch - da macht der Webseitenbetreiber etwas, OHNE mich zu informieren (im Gegensatz zu denen, die eine ehrliche Datenschutzerklärung geben) UND der Wesbeitenbetreiber gleichzeitig selbst die Instanz, die am kurzen Dienstweg die Verkehrsdaten zur Verknüpfung beschaffen kann.....
Aus Sicht des Server- oder Webseitenbetreibers ist das ganze halt ein Riesenproblem: Was ist mit den IMHO genauso legitimen Interessen (Statistik - wieweit ist das Benutzerbespitzelung; Mißbrauchsverhinderung - gibt es praktische Alternativen). Und, wenn er auf die IP gerne verzichten will, hat er auf die Serverkonfiguration den nötigen Einfluß? Die Breyerschen Musterklagen als Damoklesschwert überm Kopf machen uns das Leben nicht leichter, und setzen uns bei der Suche nach sinnvollen Lösungen unnötig unter Druck.
mfG Matthias Mansfeld
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