Schau dir mal hier das Tool an, das nutze ich um die IP Adressen aufzuzeichnen. Es speichert auf den Ort über Geotargeting, dass heißt du kannst sehen wo dein Besucher herkommt.
Wenn du einen Teil der IP speicherst ist es theoretisch immer noch möglich, auf den einzelnen Nutzer zu kommen, der deine Seite besucht hat.
Um Nutzer tracken zu können, die Cookies deaktiviert haben, kannst du ihnen einfach über Url-Rewriting Sessions zuordnen.
Ich weise auf meinen Seiten den Nutzern "virtuelle" IP-Adresse zu, die über die Session an einen Besuch gebunden werden. Somit habe ich IPs die keine Rückschlüsse auf den Nutzer ziehen lassen aber trotzdem für einen Besuch eindeutig sind.
neugieriger
Ich hab eine Statistik, die loggt auch die IP mit, einfach um eventuelle Besucher mit deaktivierten Cookies zu erkennen. Würde es auch reichen wenn man nur die ersten drei Blöcke der IP speichert? So, und mit Daten wie Auflösung, Browser, ... könnte man immer noch die Leute ohne Cookies wiedererkennen, aber hätte auch die aktuelle Gesetzeslage umgesetzt. Es wäre halt nur noch 256 Möglichkeiten für den Besucher offen mit dem gespeicherten Teil der IP.
Ist das so dem Gesetz entsprechend? Oder liege ich hier falsch?